Öffentliche Auslegungen
Im Zuge der Aufstellung von Bauleitplänen ist gemäß § 3 Baugesetzbuch (BauGB) die Öffentlichkeit am Verfahren zu beteiligen. Dazu werden die Entwürfe der Bauleitpläne gemäß § 3 Abs. 1 und/oder Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zur Entwurfsplanung vorgebracht werden. Ort und Dauer der Auslegung werden ortsüblich bekanntgeben. Bitte beachten Sie dazu die Ankündigungen im Amtsblatt der Stadt Königs Wusterhausen.
Ergänzend sind der Inhalt der Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen gemäß § 4a (4) BauGB für die Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB in das Internet einzustellen. Die entsprechenden Informationen finden Sie jeweils planbezogen in unten stehender Aufstellung.
Informationen zu laufenden Vorhaben der kommunalen Bauleitplanung stehen auch über das zentrale Internetportal des Landes Brandenburg gemäß § 4a Abs. 4 BauGB unter bauleitplanung.brandenburg.de zur Verfügung.
Aktuelle Auslegungen
- Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans 03/22 "Seequartier Nicos Hafen"
- Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB für den Entwurf "1.Änderung des Teil-Flächennutzungsplans Niederlehme 1"
- Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit nach § 36 a Abs. 2 BauGB zum Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses in Zeesen, Flur 1, Flurstück 225/2, Bergweg 3
- Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit nach § 36 a Abs. 2 BauGB zum Vorbescheid: Errichtung von 3 Einfamilienhäusern in Zeesen, Flur 11, Flurstück 470
- Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit nach § 36 a Abs. 2 BauGB zum Vorbescheid: Errichtung eines Einfamilienhauses in Senzig, Wiesendamm 15, Flur 6, Flurstück 3/1
- Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit nach § 36 a Abs. 2 BauGB zum Bauantrag: Erweiterung eines Wochenendhauses und Nutzungsänderung zum Wohnhaus in Wernsdorf, Flur 5, Flurstücke 529 und 530, Schwarzer Weg 1
- Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit nach § 36 a Abs. 2 BauGB zum Vorbescheid: Nutzungsänderung Wochenendhaus zum Wohnhaus in Zeesen, Kamerun 5a, Flur 7, Flurstück 396/2