Öffentliche Auslegungen
Im Zuge der Aufstellung von Bauleitplänen ist gemäß § 3 Baugesetzbuch (BauGB) die Öffentlichkeit am Verfahren zu beteiligen. Dazu werden die Entwürfe der Bauleitpläne gemäß § 3 Abs. 1 und/oder Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zur Entwurfsplanung vorgebracht werden. Ort und Dauer der Auslegung werden ortsüblich bekanntgeben. Bitte beachten Sie dazu die Ankündigungen im Amtsblatt der Stadt Königs Wusterhausen.
Ergänzend sind der Inhalt der Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen gemäß § 4a (4) BauGB für die Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB in das Internet einzustellen. Die entsprechenden Informationen finden Sie jeweils planbezogen in unten stehender Aufstellung.
Informationen zu laufenden Vorhaben der kommunalen Bauleitplanung stehen auch über das zentrale Internetportal des Landes Brandenburg gemäß § 4a Abs. 4 BauGB unter bauleitplanung.brandenburg.de zur Verfügung.
Aktuelle Auslegungen
- Beteiligung der Öffentlichkeit am Entwurf des Bebauungsplanes 02/24 "Grundschule und Hort Niederlehme in der Goethestraße" im OT Niederlehme der Stadt Königs Wusterhausen
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Hafenhorst"
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf der 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes "Gemeinde Niederlehme Teil2"
- entfällt- Beteiligung der Öffentlichkeit vor Entscheidung über die Zustimmung zu einem Bauvorhaben in Königs Wusterhausen, Gemarkung Niederlehme, Flur 1, Flurstück 513, Seestraße 16 gemäß § 34 Abs. 3 b Baugesetzbuch