Öffentliche Auslegungen
Im Zuge der Aufstellung von Bauleitplänen ist gemäß § 3 Baugesetzbuch (BauGB) die Öffentlichkeit am Verfahren zu beteiligen. Dazu werden die Entwürfe der Bauleitpläne gemäß § 3 Abs. 1 und/oder Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zur Entwurfsplanung vorgebracht werden. Ort und Dauer der Auslegung werden ortsüblich bekanntgeben. Bitte beachten Sie dazu die Ankündigungen im Amtsblatt der Stadt Königs Wusterhausen.
Ergänzend sind der Inhalt der Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen gemäß § 4a (4) BauGB für die Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB in das Internet einzustellen. Die entsprechenden Informationen finden Sie jeweils planbezogen in unten stehender Aufstellung.
Informationen zu laufenden Vorhaben der kommunalen Bauleitplanung stehen auch über das zentrale Internetportal des Landes Brandenburg gemäß § 4a Abs. 4 BauGB unter bauleitplanung.brandenburg.de zur Verfügung.
Aktuelle Auslegungen
- Beteiligung der Öffentlichkeit am Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes 202 „Industriegebiet Liepnitzenberg“ (Erweiterung des GI 12) im OT Niederlehme der Stadt Königs Wusterhausen
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan 02/23 "Bildungscampus Handwerkskammer"
- Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes 202 "Industriebgebiet Liepnitzenberg" im OT Niederlehme der Stadt Königs Wusterhausen